Untersuchung auf Geschlechtskrankheiten
Bei einer gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung können eventuelle Krankheiten rechtzeitig erkannt und fachgerecht behandelt werden. Jede Frau ab dem 20. Lebensjahr kann einmal im Jahr eine Krebsvorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, die von den Krankenkassen bezahlt wird.
Hierzu gehören eine gynäkologische Untersuchung, der Abstrich vom Gebärmutterhals (PAP-Abstrich) und dem Virusnachweis HPV (ab 35 Jahre). Ab dem 50. Lebensjahr ist ein Stuhltest eingeschlossen.
Bis zum 25. Geburtstag können mittels einer Urinuntersuchung Infektionen mit Chlamydien erkannt werden.
Bei diesen Vorsorgeuntersuchungen, an denen Sie regelmäßig teilnehmen sollten, befragen wir Sie auch nach gesundheitlichen Auffälligkeiten und veranlassen bei eventuellen Befunden weitere Untersuchungen.
Diese Leistungen werden von allen Kassen übernommen.